AGBs

Ginkgo Gartengestaltung gem. GmbH
Am Flugplatz 9
31137 Hildesheim
E-Mail info(at)ginkgo-ggmbh.de

Geschäftsführer: Hans Grupe-Hübner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.        Geltungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gellen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen.

Unsere AGB gellen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird zwischen Verbrauchern und Unternehmern differenziert.

II.       Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote behalten ihre Gültigkeit für eine Frist von 4 Wochen ab Angebotsdatum (Annahmefrist). Innerhalb dieser Frist kann das Angebot durch Erteilung eines Auftrages angenommen werden.

Aufträge, die nach Ablauf der Annahmefrist erteilt werden, stellen neue Angebote dar, die wir durch Annahmeerklärung oder durch Beginn mit der Ausführung der Lieferung/Leistung annehmen können. Nach Ablauf der Annahmefrist ohne Auftragserteilung behalten wir uns zudem vor, Angebotspreise neu zu kalkulieren und ein neues Angebot zu unterbreiten.

Sofern kein Festpreis vereinbart wird, stellen die in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Massen und Stunden nur annähernd ermittelte Werte dar. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen nach Aufmaß, Mengen und/oder   Stundennachweisen.

Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass keine außergewöhnlichen Bodenverhältnisse (z.B. Bauschutt, Fundamente u.ä.) vorherrschen. Werden solche außergewöhnlichen Bodenverhältnisse erst nach Beginn mit der Ausführung der Arbeiten oder entsprechenden Vorbereitungshandlungen vorgefunden, können wir für den bereits erbrachten Teil der Leistungen eine angemessene Vergütung verlangen.

Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zuganglich gemacht werden.

III.      Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Skontoabzug zu zahlen.

Wir können entsprechend dem Arbeitsfortschritt für die von uns erbrachten Teilleistungen Abschlagszahlungen verlangen.

Wir behalten uns vor, umfangreiche Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn die Gegenforderungen sind von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.

IV.     Leistungszeit
Sind von uns Ausführungs- und Leistungsfristen genannt und zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei dem Vorliegen schwerwiegender, von uns nicht zu vertretender Umstände (z.B. Streik, Vorleistungen Dritter, Witterung, höhere Gewalt usw.), und zwar um die Dauer der Verzögerung.

Ist eine Mitwirkung des Auftraggebers notwendig, beginnen Leistungs- und Ausführungsfristen nicht vor Erfüllung der Mitwirkungspflicht zu laufen und/ oder Leistungs- und Ausführungsfristen sind für die Dauer der Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht unterbrochen

V.      Gewährleistung
Für mangelhafte Leistungen leisten wir Gewähr durch Nacherfüllung. Wir können die Nacherfüllung jedoch verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. In diesem Fall oder bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Auftraggeber berechtigt zu mindern, oder wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Bei Bauleistungen sind die weiteren Gewährleistungsrechte neben der Nacherfüllung auf Minderung beschränkt und der Rücktritt ausgeschlossen.

Offensichtliche Mängel sind, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, innerhalb einer Frist von zwei Wochen bzw. wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

Sofern es sich nicht um Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634 a Abs.1 Nr. 2 BGB handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung ein Jahr. Im Falle offensichtlicher Mängel gilt dies nur, wenn der Auftraggeber den Mangel rechtzeitig angezeigt hat.

Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht.

VI.     Besondere Bedingungen für Pflanzen und Natursteine
Das Anwachsen der Pflanzen hängt von einer sach- und fachgerechten nachfolgenden Pflege ab. Wenn diese nicht im Rahmen eines gesonderten Pflegevertrages durch uns durchgeführt wird, wird für das Anwachsen von Pflanzen keine Gewähr übernommen Gewähr für die Sortenechtheit wird nur bis zum jeweiligen Rechnungsbetrag der Pflanze geleistet.

Falls eine angebotene Pflanze nicht beschafft werden kann, können wir als Ersatz eine ähnliche, jedoch mindestens gleichwertige Sorte liefern, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich verbeten wird und die Ersatzlieferung für den Auftraggeber zumutbar ist.

Maßangaben bei Pflanzen sind, sofern es sich nicht um den Stammumfang handelt, ca. Maße. Handelsübliche Abweichungen nach unten oder oben sind zulässig. Für alle Lieferungen sind die Güteklassenbezeichnungen und Grundmaße des Bundes deutscher Baumschulen (B.d.B.) maßgebend.

Natursteine sind einzigartige Baustoffe. Sie unterliegen deshalb individuellen Schwankungen. Quarzadern, Poren, Farb- und Zeichnungsunterschiede sowie Einsprengungen stellen keinen Mangel dar, sondern zeigen die Einzigartigkeit des Materials.

VII.    Haftung
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben Körper und Gesundheit des Auftraggebers und bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten.

Kardinalspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen kann.

VIII.   Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Sachen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unser Eigentum. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt dies bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.

Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen als wesentliche Sachen in das Grundstück/Gebäude eingebracht, tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Auftragsgebers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

IX.     Streitbeilegungsverfahren
Der Unternehmer erklärt sich im Vorhinein nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

X.      Schlussbestimmungen
Etwaige Zusagen gleich in welcher Form durch für uns tätige Hilfspersonen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Hildesheim.

POSTANSCHRIFT
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31135 Hildesheim-Drispenstedt

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